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Vorsicht bei der Namenswahl – Augsburg mahnt Blogger wegen augsburgr.de ab

November 24th, 2009 Joerg Leave a comment Go to comments

Das man mit der Wahl seines Blognamens vorsichtig umgehen muss beweist ein neuerlicher Fall einer Abmahnung eines Blogs durch die Stadt Augsburg. So hat die Stadt Augsburg den 25 jährigen Michael Fleischmann eine Abmahnung geschickt, nachdem dieser um eine Genehmigung um die zuvor von ihm registrierte Domain augsburgr.de die Stadt angefragt hatte. Auf dieser Domain wollte Michael Fleischmann einen Blog starten, der sich um Internet, Technik und das öffentliches Leben dreht. Da neben ihm noch die beiden anderen Blogschreiber aus Augsburg stammen, wollten sie diesen Blog unter augsburgr.de veröffentlichen. Doch statt einer einfachen Antwort ob als Ablehnung oder Zustimmung flatterte dem Blogger eine anwaltliche Abmahnung mit Kostennote in Höhe von 1890,91 Euro. Ein teures Vergnügen, da auf dieser Seite noch keine Inhalte veröffentlicht waren.

Blogger verletzte Namensrecht der Stadt Augsburg

Wie im Bericht der Augsburger Allgemeinen steht, liegt das Problem vorallem an der Verletzung des Namensrechtes und der Möglichkeit die Benutzer der Seite könnten diese mit der Stadt Augsburg in Verbindung bringen. Als Streitwert wurde dabei 50.000 Euro von der von Augsburg beauftragten Anwaltskanzlei angesetzt.

Stadt Augsburg mit mangelndem Fingerspitzengefühl

Auch wenn mancher aufgrund der begangenen Namensverletzung dies als angebracht ansehen möchte, so hat die Stadt Augsburg dabei jegliches Fingerspitzengefühl vermissen lassen. Zumal in dem Bericht der Augsburger Allgemeinen noch von anderen bisher bestehenden unbeanstandeten Internetadresse die Rede ist, die erst jetzt nach der erfolgten Abmahnung näher überprüft werden sollen. So kommentiert die Augsburger Allgemeine auch unter dem Titel Mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Man hätte hier sicher weit aus besser handeln können indem man dem Blogger eine einfache Ablehnung hätte zustellen können mit Bitte um Löschung, ohne die Kosten in die Höhe zu treiben. Erst wenn die Adresse augsburgr.de auch anschliessend noch weiter benutzt worden wäre, wäre ne Abmahnung durch die Stadt Augsburg der vertretbare und sinnvollere Weg gewehsen.

Fazit>

Auch wenn die Stadt Augsburg hier weit über das Ziel hinausgeschossen ist und meiner Ansicht nach unverhältnismässig vorgegangen ist, so ändert das nichts an der Namensrechtsverletzung. So hätte man hier als Blogger am besten vor der Registrierung anfragen können. Auch war eventuell das Schreiben an die Stadt unglücklich formuliert, so wurde hier um eine schriftliche Genehmigung der Benutzung gebeten. Vielleicht hätte man hier das Vorhaben genauer darlegen können und darauf hinweisen können , dass man ausreichende Mittel einsetzt um eine Verwechslungsgefahr mit der Stadt Augsburg zu vermeiden. Aber das soll hier nun keine Rechtberatung sein, am besten ist immer noch sich einfach ganz von namensrechtlichen Problemen fern zu halten. Oder wenn man unbedingt eine ähnliche nutzen möchte, sich vorher mal mit einem auf Namensrecht spezialisierten Anwalt abzusichern, um dieses Kostenrisiko einer Abmahnung zu vermeiden.

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  1. December 9th, 2009 at 22:38 | #1

    Sauerrei!

    Aber so sind sie halt, die Bayern :P

  1. November 26th, 2009 at 00:03 | #1